AGB für Anzeigenkunden
Ziffer 1 “Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als “Anzeige” bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als “Werbungtreibende” bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
Ziffer 2 Ein “Abschluss” ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
Ziffer 3 Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber dem Verlag, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Rabatt.
Ziffer 4 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
Ziffer 5 Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Ziffer 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
Ziffer 7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses abzulehnen, wenn
a) deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
b) deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
c) deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
d) Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Ziffer 8 Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
Ziffer 9 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige.
Ziffer 10 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder b) diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
Ziffer 10a Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
Ziffer 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Ziffer 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Ziffer 13 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Ziffer 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Ziffer 15 Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
Ziffer 16a Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 16b – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15 v. H., bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 v. H., bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Ziffer 16b (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen) Abweichend von Nummer 16a berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v.H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v.H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Garantie zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.
Ziffer 17 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet.
Ziffer 18 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und der Gerichtsstand bei Klage der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren allgemeinem Gerichtsstand.
Ziffer 20 Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
Ziffer 21 Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
Ziffer 22 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Nachweis, dass dem Verlag kein oder nur ein geringerer als der geltende gemachte Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber unbenommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
Ziffer 23 Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
AGB für Online-Werbung
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Vereinigte Fachverlage GmbH (im Folgenden: “VFV”), vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Olaf Theisen, für den Auftraggeber durchgeführten Online-Werbemaßnahmen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn VFV im Einzelfall nicht widerspricht.
1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Vereinigte Fachverlage GmbH (im Folgenden: “VFV”), vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Olaf Theisen, für den Auftraggeber durchgeführten Werbemaßnahmen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn VFV im Einzelfall nicht widerspricht.
2. Auftragsabschluss Ein Vertrag über Werbemaßnahmen kommt durch schriftliche Bestätigung von VFV oder durch Erbringung der Werbeleistung zustande. Der Auftrag gilt als abgelehnt, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder erbracht wird. Alle in den Mediadaten ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Werbemaßnahmen Werbemaßnahmen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle bei VFV buchbaren Online-Werbemittel und sonstige im Rahmen der Online-Werbung buchbaren Dienstleistungen von VFV. Online-Werbemittel (nachfolgend: Werbemittel) sind Angebote, die aus Texten, Bildern, Videos u. ä. bestehen, die beim Anklicken mit einer vom Auftraggeber angegebenen Webadresse verbunden werden. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche erkennbar sind, werden von VFV nach eigenem Ermessen deutlich – z.B. durch Ausweis als “Anzeige” – von sonstigen Inhalten getrennt.
4. Bereitstellung des Werbemittels durch den Auftraggeber Soweit die Werbemittel von VFV einzustellen sind, wird der Auftraggeber VFV das Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Erscheinungstermin zur Verfügung stellen. Die Datenanlieferung erfolgt unter Beachtung der jeweils aktuellen “Technischen Richtlinien” von VFV. Soweit VFV dem Auftraggeber gestattet, die Werbemittel selbst einzustellen, erhält er von VFV hierzu ein Passwort, das er geheim zu halten hat. VFV ist berechtigt, dem Auftraggeber technische Vorgaben für die einzustellenden Werbemittel zu machen. Darüber hinaus kann VFV den Einsatz bestimmter Techniken untersagen, insbesondere soweit dadurch die Server von VFV übermäßig belastet werden oder sonst die Funktionalität der Webseiten von VFV beeinträchtigt werden.
5. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten oder von ihm eingestellten Werbemittel frei von Viren, Trojanern und ähnlichen Schadprogrammen sind. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm übermittelten oder eingestellten Werbemaßnahmen nicht gegen geltende Gesetze verstoßen oder die Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte) verletzen. Im Rahmen der Werbekampagne wird der Auftraggeber persönliche Daten von potenziellen Kunden erhalten, die auf sein Angebot mit einer entsprechenden E-Mail reagieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. VFV trifft im Verhältnis zum Auftraggeber keine Pflicht zur Überprüfung der Werbemaßnahmen des Auftraggebers. Sollte VFV aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, VFV von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass VFV kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist, unbenommen.
6. Ablehnung VFV kann Werbemaßnahmen ablehnen, wenn diese gegen geltende Gesetze oder geltende Rechtsprechung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen oder gegen eine von VFV abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen oder Rechte Dritter verletzen oder aber die Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Herkunft bzw. aus technischen Gründen für VFV unzumutbar ist.
7. Platzierung der Werbung VFV wird die Platzierung von Werbemitteln im Rahmen der jeweils gebuchten Werbemaßnahme unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers durchführen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder den Ausschluss von Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers.
8. Laufzeit Die Laufzeit der Werbemittels richtet sich nach dessen speziellen Bedingungen. Diese sind in den Mediadaten angegeben, ebenso wie Regelungen zur Kündigung von Aufträgen.
9. Verfügbarkeit VFV gewährleistet eine Verfügbarkeit der Internet-Seiten und damit der Werbemittel von 96% bezogen auf den Kalendermonat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderliche Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Ursachen.
10. Rechteeinräumung des Auftraggebers Der Auftraggeber überträgt VFV in Bezug auf die vom Auftraggeber beauftragten Werbemittel die räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Hiervon umfasst sind insbesondere die Rechte auf Vervielfältigung, auf öffentliches Zugänglichmachen, das Recht zur Einstellung in Datenbanken sowie das Bereithalten zum Abruf.
11. Zahlungsbedingungen Die zwischen VFV und dem Auftraggeber geltende Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung oder ist der Auftragsbestätigung keine Vergütung zu entnehmen, so gilt die bei Auftragserteilung gültige Preisliste sowie die dort aufgeführten Zahlungsbedingungen. Bei nicht fristgemäßer Zahlung werden Verzugszinsen berechnet.
12. Haftung von VFV VFV haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung von VFV auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht vertragswesentlich sind, haftet VFV nicht. Die unbegrenzte Haftung für Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Erfüllungsort Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz.
14. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
AGB für registrierte Nutzer
Die Vereinigte Fachverlage GmbH (im Folgenden: “VFV”), Lise-Meitner-Str. 2, 55129 Mainz, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Olaf Theisen, stellt im Internet unterschiedliche Angebote zur Verfügung, welche teilweise eine Registrierung durch den Nutzer voraussetzen. Für diese registrierungs- pflichtigen Angebote gelten die folgenden Nutzungsbedingungen. Ergänzend kann es für bestimmte Angebote zusätzliche Bedingungen geben, auf die der Nutzer ausdrücklich hingewiesen wird, bevor er sich für ein solches Angebot anmeldet.
1. Geltungsbereich Die Vereinigte Fachverlage GmbH (im Folgenden: “VFV”), Lise-Meitner-Str. 2, 55129 Mainz, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Olaf Theisen, stellt im Internet unterschiedliche Angebote zur Verfügung, welche teilweise eine Registrierung durch den Nutzer voraussetzen. Für diese registrierungspflichtigen Angebote gelten die folgenden Nutzungsbedingungen. Ergänzend kann es für bestimmte Angebote zusätzliche Bedingungen geben, auf die der Nutzer ausdrücklich hingewiesen wird, bevor er sich für ein solches Angebot anmeldet.
2. Registrierung und Widerruf Der Nutzer verpflichtet sich, bei der persönlichen Registrierung nur zutreffende Angaben zu machen. Veränderungen kann der Nutzer selbst in seinem Account vornehmen. Im Rahmen dieses Nutzungsvertrages können dem Nutzer rechtsgeschäftliche Erklärungen auch per E-Mail zugehen, weshalb er verpflichtet ist, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten. Der Nutzer kann diesen Nutzungsvertrag binnen zwei Wochen nach Registrierung ohne Angaben von Gründen per E-Mail an webmaster@vfmz.de widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3. Gegenstand der Leistung Mit Registrierung wird für den Nutzer ein sogenannter Nutzer-Account angelegt. Im Nutzer-Account kann er seine Registrierungsdaten einsehen und verändern. Er erhält angezeigt, für welche Angebote er sich angemeldet hat und kann die von ihm akzeptierten AGB oder von ihm abgegebene Einwilligungserklärungen einsehen, ausdrucken oder herunterladen. Mit Aktivierung des Nutzer-Accounts wird der Nutzer für die bestellten Angebote freigeschaltet. Er kann sich künftig mit seinen Login-Daten für weitere Internet-Angebote von VFV anmelden. Mit dem Zugang erhält der Nutzer keinen Anspruch auf bestimmte Angebote, sondern lediglich die Möglichkeit, sich für diese anzumelden. Darüber hinaus ist VFV berechtigt, Angebote im Rahmen des Zumutbaren insoweit zu ändern, als dies für eine Weiterentwicklung derselben technisch notwendig oder rechtlich erforderlich ist. Dem Nutzer ist bekannt, dass Inhalte, welche mit einem fremden Firmennamen oder Firmenlogo versehen sind, von dieser Firma und somit nicht von VFV stammen. Das gleiche gilt für Beiträge, die erkennbar von Dritten stammen. VFV zeichnet sich für diese Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. VFV gewährleistet eine Verfügbarkeit der Internet-Seiten und damit der Angebote von 96% bezogen auf den Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderliche Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Ursachen.
4. Pflichten des Nutzers Der Nutzer wird sein Passwort und sein Account vor dem Zugriff Dritter schützen. Der Nutzer haftet für von ihm verschuldete missbräuchliche Verwendungen seinen Accounts. Der Nachweis, dass VFV durch das Verhalten des Nutzers kein oder nur ein geringerer Schaden als der von VFV geltend gemachte entstanden ist, bleibt dem Nutzer unbenommen. Der Nutzer darf die bereit gestellten Angebote nur für seine eigenen Informationszwecke nutzen. Dazu ist es ihm gestattet, die ihm zugänglich gemachten Informationen auszudrucken und – soweit die Möglichkeit des Speicherns von VFV angeboten wird – einmalig auf seinem Rechner zu speichern. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung der Informationen ist nicht gestattet. Ferner darf der Nutzer die angebotenen Inhalte nicht bearbeiten, verändern oder übersetzen oder z.B. Urheberrechtshinweise entfernen. Sämtliche Rechte bleiben VFV bzw. dem jeweilige Urheber vorbehalten. Der Nutzer verpflichtet sich, die Rechte Dritter einschließlich der Rechte von VFV zu respektieren.
5. Nutzungsrechte Soweit der Nutzer selbst Inhalte einstellt, räumt er VFV hieran das widerrufliche, räumlich und zeitlich bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geltende Recht ein, die Inhalte auf Webseiten der VFV zum Abruf bereitzuhalten. VFV ist nicht verpflichtet, diese Inhalte für ihn zu speichern oder bereitzuhalten.
6. Sperrung/Löschung von Inhalten Sollte VFV von einem Dritten darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass ein Inhalt die Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist, ist VFV berechtigt, diesen Inhalt zu sperren. Handelt es sich dabei um einen vom Nutzer eingestellten Inhalt, wird VFV den Nutzer unverzüglich von der Sperrung unterrichten und ihm Gelegenheit geben, die Vorwürfe zu widerlegen. Sollte VFV aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Nutzers von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Nutzer, VFV von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen.
7. Änderung der Nutzungsbedingungen VFV behält sich vor, die Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Dem Nutzer werden Änderungen per E-Mail oder beim Log-in mitgeteilt. Diese gelten als vereinbart, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen widerspricht.
8. Haftung von VFV VFV haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Bei wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer solchen Pflicht ist die Haftung von VFV auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten haftet VFV nicht. Die dem Grunde und der Höhe nach unbeschränkte Haftung für Leben, Körper und Gesundheit sowie aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Laufzeit Dieser Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, von VFV mit einer Frist von zwei Wochen per E-Mail gekündigt werden. Teilkündigungen bestimmter vom Nutzer in Anspruch genommener Angebote sind möglich, im Zweifel ist nur das in der Kündigung genannte Angebot gekündigt, nicht das Nutzungsverhältnis insgesamt. Der Nutzer wird hierzu seine E-Mail-Adresse stets aktuell halten. Er selbst kann eine Kündigung schicken an: webmaster@vfmz.de.
10. Datenschutz VFV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Nutzers für die Zwecke des Nutzungsvertrages zu speichern und zu verarbeiten. Einige der Angebote setzen voraus, dass der Nutzer in die werbliche Nutzung seiner Daten einwilligt. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, eine solche Einwilligung zu erteilen. Er kann außerdem eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall kann er die Angebote nicht mehr in Anspruch nehmen.
11. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
AGB für Video
1. Ihre Nutzerübermittlungen
1.1 Sie können Videomaterial (“Unternehmens- und Produktvideos”) und textliche Anmerkungen (“kurze inhaltliche Angaben”) (zusammen: “Nutzerübermittlungen”) an die Vereinigten Fachverlage GmbH übermitteln. Die Vereinigten Fachverlage GmbH können unabhängig davon, ob solche Nutzerübermittlungen veröffentlicht werden, keine Vertraulichkeit im Hinblick auf irgendwelche Nutzerübermittlungen garantieren.
1.2 Sie behalten sämtliche Rechte an Ihren Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen ist es erforderlich, dass Sie den Vereinigten Fachverlagen GmbH und anderen Nutzern der Webseite industrie-service.de) die unter Ziffer 2.1 dieser Bestimmungen näher beschrieben eingeschränkten Nutzungsrechte einräumen (Rechte, die Sie einräumen).
1.3 Für Ihre Nutzerübermittlungen und die Konsequenzen Ihrer Postings oder Ihrer Veröffentlichung sind alleine Sie verantwortlich. Die Vereinigten Fachverlage übernehmen oder bekräftigen keine NUTZERÜBERMITTLUNG, oder irgendwelche darin enthaltenen Meinungen, Empfehlungen oder Ratschläge, und die Vereinigten Fachverlage schließen ausdrücklich jegliche Haftung in Zusammenhang fremden mit Nutzerübermittlungen aus. Die Haftung für eigenes Verschulden der Vereinigten Fachverlage bleibt unberührt.
1.4 Sie gewährleisten und garantieren, dass Sie über sämtliche erforderlichen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse verfügen (und für den gesamten Zeitraum Ihrer Nutzung der Dienste verfügen werden), die erforderlich dafür sind, dass die Vereinigten Fachverlage GmbH Ihre Nutzerübermittlung zum Zweck der Bereitstellung von Diensten auf industrie-service.de nutzen, insbesondere öffentlich zugänglich machen kann.
2.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei industrie-service.de hochladen oder posten, räumen Sie 1. den Vereinigten Fachverlagen GmbH eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Zugänglichmachen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem öffentlich Zugänglichmachen der Webseite und Geschäften der Vereinigten Fachverlage GmbH, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege; 2. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite industrie-service.de sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite industrie-service.de und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
2.2 Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzungsübermittlungen erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzungsübermittlungen von der Webseite entfernen. Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzerkommentaren sind unbefristet und unwiderruflich, lassen aber Ihre oben unter Ziffer 8.2 bezeichneten Eigentumsrechte im Übrigen unberührt.
3.1 Die eingestellten Nutzerübermittlungen stehen für 12 Monate ab Einstellungsdatum auf der Webseite industrie-service.de. Auf Wunsch können die Nutzerübermittlungen früher entfernt werden.